„Teilzeit- und Befristungsrecht“
1-tägige Veranstaltung am
31.07.2015
in
Konstanz am Bodensee
Was und Wo: Tagesseminar „Teilzeit- und Befristungsrecht“
in Konstanz am Bodensee
Wann: 31.07.2015
Kosten: EUR 369,00 zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
(für Seminar, Skript, Pausenverpflegung, Tagungsgetränke, Mittagessen, Arbeitsgesetz)
Angebot freibleibend.
- 37 Abs. 6 BetrVG
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit (bzw. die entsprechenden Vorschriften aus dem Personalvertretungsrecht) erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83). Ein Beschluss des Betriebsratsgremiums ist erforderlich.
Referent:
RA Michael D. Wirlitsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht ,
M.A.E.S. (Universität Basel), Lehrbeauftragter für Arbeits- und Gesellschaftsrecht
oder ein anderer Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei
WIRLITSCH w KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT
Weitere Informationen und Anmeldung:
Frau Daniela Dodenhoff unter Tel. 07531/13 16-0
Bruder-Klaus-Str. 54 – 78467 Konstanz Tel. 07531/13 16-0 – Telefax 07531/13 16-16
Internet: www.wirlitsch-arbeitsrecht.de
E-Mail: kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de
Schulungsthemen
- Grundlagen
- Normalarbeitsverhältnis versus besondere Beschäftigungsformen
- Teilzeitarbeitsverhältnisse
- Überblick TzBfG
- Sonderformen im TzBfG
- Abrufarbeit
- Ein-Tages-Arbeitsverhältnis (Rettungssanitäter im Nebenerwerb BAG 16.05.2012)
- Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- a) § 8 TzBfG
- b) § 81 V 3 SGB IX Teilzeitanspruch für Schwerbehinderte Menschen
- c) § 3 PflegZG
- d) § 15 V-VIII BEEG (Elternteilzeit)
- e) Familienpflegezeitgesetz
- Befristung
- a) Begriff §§ 14-21 TzBfG
- kalendermäßige Befristung
- zweckbefristete Arbeitsverträge
- b) Zulässigkeit der Befristung
- Schriftform
- mit Sachgrund § 14 Abs. 1 TzBfG
- ohne Sachgrund § 14 Abs. 2 TzBfG
- Kettenbefristung
- EuGH Kücuk (EuGH DB 2012, 290)
- BAG NZA 2012, 1351
- c) Altersgrenzen
- d) Sonstiges
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- pro rata temporis – Grundsatz § 4 I S. 2 TzBfG
- Wiedereingliederungsvertrag nach § 74 SGB V/§ 28 SGB IX
- Probearbeitsverhältnis mit Befristung
- Teilzeit mit geringfügiger Beschäftigung (Minijob)
III. Handlungsmöglichkeiten von Interessensvertretungen und Schwerbehindertenvertreter im Rahmen des TzBfG
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
- TzBfG und Tarifvertrag
- Rechtliche Durchsetzung
- Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung und Weiterbeschäftigung
- Klage auf Zustimmung der Arbeitszeit
- Einstweilige Verfügung
- Diskriminierungsschutz
- 4 TzBfG
VII. Aktuelle Rspr. insb. Bundesarbeitsgericht u. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Geplanter Tagesablauf
Schulung: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Pause: 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr Schulung: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr Pause/Mittag: 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr Schulung: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Pause: 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr Schulung: 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
Es würde mich freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie sich für die Schulung anmelden würden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Daniela Dodenhoff oder der Unterzeichner jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael D. Wirlitsch
Rechtsanwalt / M.A.E.S. (Univ. Basel)
Fachanwalt für Arbeitsrecht