Kosten
Die Kosten für den Rechtsanwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Bleibt es bei einer Erstberatung (idR 190€ zzgl. MwSt), dann können Sie unsere Rechnung
bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen und sich die Kosten erstatten lassen. Wir
können allerdings nicht dafür einstehen, dass diese auch übernommen werden. Wenn Sie
sicher gehen wollen, klären Sie dies vorher ab.
Entsteht aus der Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder ein Rechtsstreit, bei
dem wir Sie vertreten sollen, so können wir für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer
Versicherung für die weitergehenden Kosten stellen. Teilen Sie uns hierfür am besten schon
in Ihrer Anfrage den Namen der Versicherung und Ihre Versicherungsnummer mit.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung für den geschilderten Fall eintritt, dann entstehen
Ihnen keine Kosten, falls Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Wir können auch eine Vergütungsvereinbarung bzw. einen Beratervertrag abschließen.
Wir vereinbaren die voraussichtliche Anzahl der Stunden und den Stundensatz. Der
Stundensatz ist abhängig von der rechtlichen Komplexität und liegt zwischen 250 € und 360
€ zzgl. MwSt.