Kostenlose Online Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
Vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, wie stark der gesetzliche Kündigungsschutz in Deutschland ist. In vielen Fällen ist es möglich, eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu verhandeln. Schildern Sie uns hier kurz Ihren Fall. So können wir uns optimal für Sie vorbereiten. Gerne klären wir mit Ihnen ab, wie wir Sie zielgerichtet und wirksam unterstützen können.

Rechtsfragen, die weniger komplex sind, können aber auch schnell und unkompliziert mit einer Online-Beratung geklärt werden.
Hierfür nutzen wir Telefon- und Videokonferenzen.
Sofern Sie damit einverstanden sind, bieten wir diese Konferenzen/Besprechungstermine mit Skype, Zoom oder auch per Whats-App nach vorheriger Terminvereinbarung neben unserem Telefon und Fax an.
Wenn Sie sich für eine Beratung per E-Mail entscheiden, bitten wir Sie, möglichst genaue Angaben zu Ihrem Sachverhalt zu machen. Sie können dazu Anlagen zu Ihrer Sachverhaltsschilderung per Fax oder als Anhang zur E-Mail an uns senden.
Fax-Nr. 07531/13 16 16
E-Mail: kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de

Die Kosten für den Rechtsanwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. D.h. jeder Anwalt kostet gleich, wenn keine Vergütungsvereinbarung oder z.B. einen Beratervertrag abgeschlossen wurde.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist deshalb nicht teurer, als ein Rechtsanwalt der keinen Fachanwaltstitel hat. Der Fachanwalt ist jedoch durch eine Zusatzausbildung und regelmäßige Fortbildungen auf das Gebiet spezialisiert.
Die Beratung
Die Beratung über das Internet kann, wie Beratungen in der Kanzlei, über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Es kann eine am Wert des Beratungsgegenstandes orientierte Beratungsgebühr von 10,00 Euro bis maximal 260,00 Euro bzw. 190,00 Euro bei Verbrauchern (zzgl. MwSt.) entstehen.
Senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail, wir werden Ihnen dann umgehend per Mail mitteilen, ob eine Online-Beratung sinnvoll ist und welche Kosten voraussichtlich hierfür entstehen.
Erst wenn Sie hierauf bestätigen, dass Sie eine Beratung wünschen, entstehen Kosten für Sie. Die Antwort auf Ihre Anfrage erhalten sie wochentags binnen 24, max. 48 Stunden. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Postanschrift mit, damit wir Ihnen die Antwort zusenden können.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Online-Beratung finden Sie hier.
Die Mandatsbedingungen finden Sie hier.
Unseren Erhebungsbogen können Sie hier abrufen.
Sie haben eine Forderung, z.B. noch zu zahlender Lohn, Zeugniskorrektur, Überstunden oder sonstiges:
Hier entsteht eine Gebühr nach 2300 VV RVG von minimal 0,3 bis 4,1. In der Regel wird die Mittelgebühr, somit 1,3 abgerechnet.
Werden wir für Sie gerichtlich tätig, mit z.B. einer Kündigungsschutzklage, so entsteht nach 3100 VV RVG eine Verfahrensgebühr. Die Regelgebühr beträgt hier ebenfalls 1,3. Bei einer besonders aufwendigen oder besonders komplizierten Angelegenheit kann eine Gebühr von bis zu 4,1 verlangt werden.
Hier ein Abrechnungsbeispiel eines normalen Verfahrens:
Kündigungsschutzklage 3 Bruttomonatsgehälter z.B. 2.500,00 € somit
7.500,00 € Gegenstandswert
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG 652,60 €
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG 602,40 €
1,0 Einigungsgebühr 1003 VV RVG 502,00 €
Post- und Telekommunikationspauschale 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 1.777,00 €
19 % Mwst 7008 VV RVG 337,63 €
Gesamt 2.114,63 €
Hier schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung bzw. einen Beratervertrag. Wir vereinbaren die vorraussichtliche Anzahl der Stunden und den Stundensatz. Der Stundensatz ist abhängig von der rechtlichen Komplexität und liegt zwischen 250€ und 300€ zzgl. MwSt.
Bleibt es bei einer Erstberatung, dann können Sie unsere Rechnung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen und sich die Kosten erstatten lassen. Wir können allerdings nicht dafür einstehen, dass diese auch übernommen werden. Wenn Sie sicher gehen wollen, klären Sie dies vorher ab.
Entsteht aus der Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder ein Rechtsstreit, bei dem wir Sie vertreten sollen, so können wir für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für die weitergehenden Kosten stellen. Teilen Sie uns hierfür am besten schon in Ihrer Anfrage den Namen der Versicherung und Ihre Versicherungsnummer mit.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung für den geschilderten Fall eintritt, dann entstehen Ihnen keine Kosten, falls Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Nutzen Sie diese Möglichkeit der schnellen und unkomplizierten Beratung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage E-Mail oder per Fax:
Fax-Nr. 07531/13 16 16
E-Mail: kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de
