Deutscher Kündigungsschutz gilt auch bei Betriebsverlagerung in die Schweiz

Der deutsche gesetzliche Kündigungsschutz der Arbeit­nehmer beim Verkauf eines Betriebes gilt auch, wenn die Arbeits­plätze von Deutschland in die Schweiz verlagert werden. Der Arbeitgeber kann dann nicht wegen einer Betriebsstilllegung kündigen, so hat das Bundes­arbeitsgericht in Erfurt im Urteil vom 26.05.2011 (vgl Pressemitteilung BAG 4/11) entschieden. Ist für einen Arbeitsvertrag deutsches Recht maßgeblich, ist die […]