Deutscher Kündigungsschutz gilt auch bei Betriebsverlagerung in die Schweiz
Der deutsche gesetzliche Kündigungsschutz der Arbeitnehmer beim Verkauf eines Betriebes gilt auch, wenn die Arbeitsplätze von Deutschland in die Schweiz verlagert werden. Der Arbeitgeber kann dann nicht wegen einer Betriebsstilllegung kündigen, so hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Urteil vom 26.05.2011 (vgl Pressemitteilung BAG 4/11) entschieden. Ist für einen Arbeitsvertrag deutsches Recht maßgeblich, ist die […]