Das Arbeitsrecht Seminar II gehört zum unverzichtbaren Handwerkszeug für alle betrieblichen Interessensvertreter.
Die Interessensvertreter haben darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die zugunsten der Arbeitnehmer bestehenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Tarifverträge einhält und durchführt. Im Arbeitsrecht Seminar II erfahren Sie, was Sie konkret tun können, wenn die Pflichten nicht eingehalten werden. Diese Kenntnisse benötigen Sie, um Ihrer Überwachungspflicht nachkommen zu können.
Wie kommt ein Arbeitsvertragsverhältnis überhaupt zustande und welche rechtlichen Regelungen der Arbeitgeber sind hierbei einzuhalten (z.B. Nachweisgesetz). Schon im Bewerbungsverfahren sollte der Betriebs- bzw. Personalrat die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Auge behalten und dem Arbeitgeber auf die Finger schauen. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem bestehenden Arbeitsvertragsverhältnis
Das Arbeitsrecht Seminar II vermittelt Ihnen Kenntnisse in wichtigen arbeitsrechtlichen Gesetzen wie z. B. dem Arbeitszeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmer einen Überblick über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Auch das Thema Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag etc.) und Fragen zu Abmahnungen sowie das Zeugnisrecht bilden Schwerpunkte unseres Seminars.
Referent:
RA Michael D. Wirlitsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
M.A.E.S. (Universität Basel), Lehrbeauftragter für Arbeits- und Gesellschaftsrecht
Tagungshotel:
Bad Hotel, Christophstraße 2 in Überlingen
Wann:
27.04. bis 29.04.2015
Kosten:
EUR 995,00 zzgl. MwSt. (Seminar, Skript, Pausenverpflegung, Tagungsgetränke, 3 Mittagessen, Literatur, Arbeitsgesetz)
Für 2 Übernachtungen mit Frühstück und Abendessen (ca. EUR 230,00) erhalten die Teilnehmer/innen direkt vom Hotel eine Rechnung für den Betrieb. Eine Teilnahme ohne Übernachtung ist auch möglich.
Angebot freibleibend.
37 Abs. 6 BetrVG
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83). Ein Beschluss des Betriebsratsgremiums ist erforderlich.
Weitere Informationen und Anmeldung:
bei RA Wirlitsch
Büro Konstanz: Bruder-Klaus-Str. 54 – 78467 Konstanz Tel. 07531/13 16-0 – Telefax 07531/13 16-16
Büro Stuttgart: Königstraße 80 – 70173 Stuttgart – Tel. 0711/222 946-443 – Telefax 0711/222 946 31
Internet: www.wirlitsch-arbeitsrecht.de –
E-Mail: kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de
Arbeitsrecht II
1. Arbeitsvertrag (Gestaltung)
• Auf was ist zu achten?
• Nachweisgesetz
2. Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Grundlagen
• Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag
• Ordentliche und außerordentliche Kündigung
• Gesetzliche und tarifvertragliche Kündigungsfristen
• Personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe
• Kündigungsschutzgesetz
• Kündigungsfristen
• Änderungskündigung
3. Abmahnung
• Wann und wie muss abgemahnt werden?
• Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?
• Wie sollten Arbeitnehmer reagieren?
• Kündigung bei Verdacht
4. Schutz bestimmter Arbeitnehmer
• Betriebsräte und andere Interessenvertreter
• Während Schwangerschaft und Elternzeit
• Schwerbehinderte Menschen
• Auszubildende
5. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Überblick
6. Rechte der Interessensvertretung bei Kündigungen
• Anhörung des Betriebsrats/Personalrats
• Wann und wie kann der Kündigung widersprochen werden?
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
7. Arbeitsgericht Verfahren
• Aufbau der Arbeitsgerichte
• Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
• Besonderheiten
8. Lohn und Gehaltsarten
9. Arbeitszeit
10. Urlaub/Übertragbarkeit, insb. neue Rechtsprechung
11. Krankheit des Arbeitnehmers
12. Störung im Arbeitsverhältnis
• Wie ist zu reagieren?
13. Zeugnisrecht
• Grundlagen
• Formalien
• Neueste Rechtsprechung