Kündigungsschutz gilt für jeden Elternzeitabschnitt neu – auch bei nur einem Antragsschreiben

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Juni 2026 – 2 AZR 213/25 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung eine für die Praxis wichtige Klarstellung zum besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit getroffen: Teilen Arbeitnehmer ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte auf, lebt der vorwirkende Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG vor jedem einzelnen Abschnitt neu auf […]