Das Arbeitsrecht ist stetig im Wandel. Zum Jahreswechsel 2026 treten wichtige Neuregelungen in Kraft, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wegweisend sind. Vom deutlichen Anstieg des Mindestlohns bis hin zu flexibleren Modellen für den Renteneintritt – wir haben die wichtigsten Fakten kompakt für Sie zusammengefasst.

Update Arbeitsrecht 2026: Höherer Mindestlohn & neue Befristungsregeln

Zum Jahreswechsel 2026 kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutende Änderungen zu. Besonders der Mindestlohn macht einen deutlichen Sprung nach oben.

1. Der allgemeine Mindestlohn steigt

Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dies ist ein markanter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren.

Die Entwicklung im Überblick:

2. Neue Grenzen für Minijobs

Durch die Kopplung an den Mindestlohn steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs. Ab 2026 liegt diese bei 603 Euro (zuvor 556 Euro). Im Jahr 2027 wird sie voraussichtlich auf 633 Euro steigen.

3. Branchenspezifischer Pflegemindestlohn

Für Beschäftigte in der Pflege gelten ab dem 1. Juli 2026 höhere Mindestsätze pro Stunde:

4. Erleichterte Weiterbeschäftigung von Rentnern

Eine wichtige Neuerung gibt es bei Mitarbeitern, die die Regelaltersgrenze erreichen. Ab 2026 entfällt für diesen Personenkreis das „Vorbeschäftigungsverbot“ bei sachgrundlosen Befristungen.

Die Vorteile der Neuregelung:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Stand der Informationen: 30.12.2025