Die Pflichten im Arbeitsverhältnis umfassen sowohl Haupt-
als auch Nebenpflichten. Die Hauptpflichten des Arbeitgebers umfassen die
Vergütung der Arbeitnehmer, während die Arbeitnehmer verpflichtet sind, eine Arbeitsleistung
zu erbringen.
Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bestehen neben den Hauptpflichten auch Nebenpflichten. Diese sind eng mit den Hauptpflichten verknüpft. Arbeitnehmer*innen sind demnach nicht nur verpflichtet, ihre
Arbeitsleistung zu erbringen – sie müssen dies auch nach den Grundsätzen von
Treu und Glauben sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrssitte tun.
Diese sogenannten Nebenleistungspflichten sind ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Der konkrete Inhalt ergibt sich in der Regel aus dem individuellen Arbeitsvertrag, kann aber
auch gesetzlich geregelt sein oder auf tarifvertraglichen Bestimmungen beruhen.
Die Ausgestaltung der Nebenpflichten kann dabei durchaus variieren. In Arbeitsverhältnissen, die von besonderem Vertrauen geprägt sind (wie beispielsweise bei leitenden Angestellten), sind die Nebenpflichten in der Regel umfangreicher.
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