In modernen Arbeitsorganisationen wird die Verantwortung für die Steuerung von Arbeitsprozessen immer mehr den Beschäftigten übertragen. Moderne Arbeitskultur bringt mehr Eigenverantwortung und flachere Hierarchien. Die Beschäftigten sind für die eigenständigen Durchführung von Projekten mit kurzen zeitlichen Vorgaben zuständig häufig ohne Anleitung und Kontrolle des Vorgesetzten.

Diese Art der Steuerung hat oft zur Folge, dass die Mitarbeiter*innen mehr leisten müssen und dass sie selbstständiger und verantwortungsbewusster handeln müssen.

Vor diesem Hintergrund wird der arbeitsrechtlich verankerte Gesundheitsschutz immer wichtiger. Auch die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung bei der Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen, die der Gesundheit fördern, ist wichtig.

Rechtlicher Rahmen

Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren (§ 4 ArbSchG).

Dabei ist das sog. TOP-Prinzip zu beachten:

  • Technische Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang (z. B. ergonomische Arbeitsplatzausstattung).
  • In der sozialen Arbeit, wo technische Lösungen oft nicht ausreichen, sind organisatorische Maßnahmen von zentraler Bedeutung – etwa durch realistische Zielvorgaben, ausreichende Zeitbudgets und sinnvolle Aufgabenverteilung.
  • Erst nachrangig dürfen personenbezogene Maßnahmen greifen, wie etwa Verhaltenstrainings oder Selbstmanagement-Seminare.

Betriebliche Interessenvertretung

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) stehen der betrieblichen Interessenvertretung umfangreiche Mitbestimmungsrechte zu – insbesondere im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).

Diese Rechte ermöglichen es der Interessenvertretung, darauf hinzuwirken, dass die Anforderungen an Mitarbeitende – etwa durch Zielvorgaben oder projektbezogene Steuerungsmechanismen realistisch bemessen sind und den tatsächlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Dabei geht es auch um die Sicherstellung, dass ausreichende personelle, zeitliche und sachliche Ressourcen zur Verfügung stehen.

Fazit

Die arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken erfordert im Kontext indirekter Steuerung ein besonderes Augenmerk auf die organisatorische Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Strukturen zu schaffen, die Belastungen reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten aktiv schützen.

Die betriebliche Interessenvertretung nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein: Sie kann durch ihre Mitbestimmungsrechte wesentlich dazu beitragen, dass die Anforderungen an die Beschäftigten realistisch bleiben und die Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich ausgestaltet werden.

Ein kooperativer, beteiligungsorientierter Dialog zwischen Arbeitgeber, Interessenvertretung und Mitarbeitenden ist dabei entscheidend für eine nachhaltige und gesundheitsgerechte Arbeitskultur.