Deutscher Kündigungsschutz gilt auch bei Betriebsverlagerung in die Schweiz

Der deutsche gesetzliche Kündigungsschutz der Arbeit­nehmer beim Verkauf eines Betriebes gilt auch, wenn die Arbeits­plätze von Deutschland in die Schweiz verlagert werden. Der Arbeitgeber kann dann nicht wegen einer Betriebsstilllegung…

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