Was versteht man unter Home-Office?
Der Begriff Home-Office ist in der Praxis weit verbreitet, aber nicht gesetzlich definiert. Laut Duden bezeichnet Home-Office einen Arbeitsplatz zu Hause, ausgestattet mit Rechner und Kommunikationstechnik. In Deutschland wird damit in der Regel auch Telearbeit gemeint.
Wie kann Home-Office eingeführt werden?
Home-Office kann durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeführt werden, wenn es nicht bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist. Eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers ist grundsätzlich nicht möglich – das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Gibt es einen Anspruch auf Home-Office oder mobiles Arbeiten?
Leider gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office oder Telearbeit. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er Home-Office anbietet. Auch längere Zeiträume im Home-Office begründen noch keinen Anspruch auf eine feste Vereinbarung. Eine weitere Entwicklung der Rechtsprechung bleibt jedoch abzuwarten.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch im Home-Office?
Ja! Auch im Home-Office müssen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Das bedeutet: Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sind auch hier relevant.
Arbeitsschutz im Home-Office
Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch im Home-Office. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsumgebung gesundheitlich unbedenklich ist. Dies erfordert eine Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen.
Bei Fragen zum Thema Home-Office oder Telearbeit stehen wir gerne zur Verfügung!