Wir begleiten Sie gerichtlich und außergerichtlich bundesweit im Arbeitsrecht und setzen Ihre Rechte seit vielen Jahren mit Augenmaß und Ausdauer auch gegen erheblichen Widerstand durch. Dabei behalten wir immer im Blick, dass arbeitsrechtliche Beziehungen Dauerschuldverhältnisse sind und die Betriebsparteien bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilweise jahrelang zusammenarbeiten werden. Aber auch bei Fragen zum Haftungsrecht der Geschäftsführer, zum Mitbestimmungsrecht als Betriebsrat/Personalrat oder zum Arbeitsschutz sind Sie bei uns richtig.
Kündigung
Die Kündigung ist ein sehr konfliktbeladenes Thema im individuellen Arbeitsrecht. Die Kündigung bedarf beispielsweise der Schriftform und der ordnungsgemäßen Zustellung. Gesetzliche Fristen sind dabei einzuhalten, ebenso wie die vertragliche, oder tarifliche Abweichungen davon.
Ferner kann ein besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder gelten. Das Kündigungsschutzgesetz regelt außerdem die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.
Bei der Kündigungsschutzklage ist die Klagefrist unbedingt zu beachten, die ebenfalls im Kündigungsschutzgesetz geregelt ist.
Arbeits- und Geschäftsverträge
Ein Arbeitsvertrag regelt die Arbeitszeit, die Vergütung, den Urlaubsanspruch und weitere Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.
Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet den Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen der Anstellung auszuhändigen.
Bei Geschäftsverträgen sollten die Vertragsparteien, der Vertragsgegenstand, die Vergütung, die Vertragsdauer und die Kündigungsregeln genau definiert werden.
Ein Dienstleistungsvertrag verpflichtet zur Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung, ohne ein Ergebnis zu garantieren, während ein Werkvertrag auf die Herstellung eines bestimmten Werkes abzielt.
Einstellungen und Versetzungen
Bei Einstellungen ist auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu achten. Bewerber dürfen z. B. nicht nach Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religion diskriminiert werden.
Versetzungen müssen im Einklang mit Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und den individuellen Arbeitsvertragsklauseln geschehen.
Kündigungsschutzprozesse
Oft geht es bei Kündigungsschutzprozessen um die Frage, ob die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung rechtlich zulässig ist oder nicht. Dabei wird meist folgender Ablauf eingehalten:
- Klageerhebung: Arbeitnehmer reicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
- Prüfung der Zulässigkeit der Klage: Das Gericht prüft, ob die Klage frist- und formgerecht eingereicht wurde.
- Güteverhandlung: Zunächst wird versucht, in einem Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung herbeizuführen.
- Kammertermin: Kommt es zu keiner Einigung der Konfliktparteien, wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung in einem Hauptverfahren überprüft.
- Beweisaufnahme: Falls manche Umstände strittig sind, erfolgt eine Beweisaufnahme, die Zeugenbefragung und die Vorlage von Dokumenten umfassen kann.
- Urteil des Arbeitsgerichts: Das Gericht entscheidet über die Wirksamkeit, die Kündigung, oder ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht.
- Rechtsmittelverfahren: Falls die gesetzlichen Voraussetzungen dafür bestehen, können beide Parteien anschließend Berufung einlegen
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Alternative zu Kündigung, es gibt dabei jedoch rechtlich einiges zu beachten. Wir gestalten und prüfen Ihre Aufhebungsverträge, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben. Dabei stehen finanzielle Aspekte wie Abfindung, oder sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen wie die Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld im Vordergrund.
Lohn und Gehalt
Lohn und Gehalt sind ein zentraler Bestandteil des Individualarbeitsrechts. Wir helfen Ihnen gerne bei Streitigkeiten über ausstehende Gehaltszahlungen und variable Vergütungsbestandteile, wie Sonderzahlungen oder Boni und Weihnachtsgeld. Wir stehen ihnen dabei beratend und vor Gericht gerne zur Seite, und nehmen dabei stets Rücksicht auf das bestehende Arbeitsverhältnis.
Abmahnung
Um Fehlverhalten zu dokumentieren und gegebenenfalls eine Kündigung vorzubereiten, ist die Abmahnung ein wichtiges Instrument im Individualarbeitsrecht. Als Arbeitnehmer könnten sie sich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren und die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtlichen Bewertung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Abfindung
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen spielt die Abfindung oft eine große Rolle. Wir sorgen dafür, dass er eine angemessene Abfindung erhalten, egal, ob es sich um eine Kündigung oder um einen Aufhebungsvertrag handelt. Wir berücksichtigen dabei steuerliche Aspekte und auch die rechtliche Durchsetzbarkeit.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist im Arbeitsrecht ein wichtiges Thema. Besonders bei Krankheit, Elternzeit, oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist Unterstützung erforderlich. Wir klären offene Fragen effizient und rechtssicher.
Arbeitszeitrecht / Arbeitssicherheitsrecht
Im Arbeitszeitrecht sind Pausen, Ruhezeiten und zulässige Arbeitszeit geregelt. Es gibt Aufzeichnungspflichten und hohe Bußgelder bei Missachtung des ArbZG., wir bewahren Sie vor Verstößen, in dem wir Sie zu individuellen und betrieblichen Regelungen beraten.
Das Arbeitsschutzgesetz hat das Ziel, präventiv und nachhaltig eine gesunde Arbeitsumgebung zu fördern und das Wohlbefinden der Beschäftigten langfristig zu sichern. Bei Verstößen gegen dieses Gesetz drohen empfindliche Strafen.
Erstellung von arbeitsrechtlichen Gutachten
Arbeitsrechtliche Gutachten können aus verschiedenen Gründen erstellt werden, z.B.:
- Kündigungen: Prüfung, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung rechtmäßig war.
- Arbeitsverträge: Prüfung der Vertragsklauseln
- Arbeitszeit und Vergütung: Rechtliche Bewertung der Überstundenreglungen
- Diskriminierungsfragen: Prüfung auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
- Compliance-Fragen: Unterstützung bei der Erarbeitung der arbeitsrechtlichen Vorgaben.
Zeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Das Zeugnis darf den beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschweren. Oft wird erhebliche Kritik am Arbeitnehmer durch die Geheimcodes der Arbeitgeber verschleiert. Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis im Zweifelsfall von uns prüfen.
Schadensersatz in Arbeitsverhältnissen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können in manchen Fällen Schadensersatz aus einem Arbeitsverhältnis geltend machen. In Streitfällen prüfen wir die rechtlichen Grundlagen und setzen Ihre Interessen durch. Mögliche Szenarien sind Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, oder Ansprüche aufgrund einer ungerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber.
Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen gerne, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Wir geben Arbeit Recht.