Kirchen und Gewerkschaft begrüßen EuGH-Urteil
Künftig haben deutsche Arbeitsgerichte mehr Einfluss auf das kirchliche Arbeitsrecht.
Die Entscheidung des EuGH:
Der EuGH entschieden, dass staatliche Gerichte künftig kirchliches Arbeitsrecht weitgehender als zuvor prüfen können. Insbesondere müssen sie im Einzelfall entscheiden, inwieweit die Religionszugehörigkeit eines Bewerbers für die jeweils zu besetzende Stelle von Bedeutung ist.
Welchen Sachverhalt hat der EuGH entschieden?
Im konkreten Fall hatte das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung in einer Stellenausschreibung für eine befristete Referentenstelle für das Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“ die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche gefordert. Eine konfessionslose Bewerberin wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Da sie annahm, sie habe die Stelle wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht bekommen, klagte sie und forderte knapp 10 000 Euro Entschädigung.
Fazit
Das Urteil hat für kirchliche Arbeitgeber in Deutschland erhebliche Auswirkungen. Gut so!