Wir vertreten Betriebs- und Personalräte bei Umstrukturierungen und Stellenabbau in Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialpläne.
Für Betriebs- und Personalräte wir Betriebs- und Dienstvereinbarungen und vertreten diese in Einigungsstellen und Schlichtungsverfahren wirkungsvoll. Auf Wunsch richten wir auch Einigungsstellen mithilfe der Arbeits- und Verwaltungsgerichte ein.
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Gute Betriebs- und Dienstvereinbarungen benötigen Kenntnisse im Kollektivarbeitsrecht, Arbeitszeitrecht und angrenzenden Rechtsgebieten. Wir unterstützen bei der Formulierung konkreter Reglungen und schützen so vor Anfechtung. Auch bieten wir Beratung zum Inhalt der Vereinbarung und deren rechtliche Durchsetzung.
Betriebsübergang, Personalanpassungsmaßnahmen, Outsourcing
Bei Outsourcing und Personalanpassungsmaßnahmen sollte der Schutz der Arbeitnehmerrechte sichergestellt werden. Wir unterstützen bei der Erstellung von Sozialplänen, der Gestaltung von Transfergesellschaften und bei Verhandlungen über Beschäftigungsgarantien.
Betriebsänderungen
Betriebsänderungen können große Auswirkungen auf die Belegschaft eines Betriebs haben. Daher sind die Anzeigepflichten des Arbeitgebers und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dabei genau zu prüfen. Wir bieten Unterstützung beim Interessenausgleich und auch bei der gerichtlichen Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats.
Interessenausgleich / Sozialpläne
Oft ist eine rechtliche Prüfung der Sozialplanregelungen hilfreich, z.B. wenn es um die Verteilungskriterien von Abfindungen oder der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Firma geht. Wir helfen bei der Erstellung von Sozialplänen und Interessenausgleichen, bei der Entwicklung einer Verhandlungsstrategie, oder begleiten bei einer Einigungsstelle und vor Gericht.
Freiwilligenvereinbarung
Wir helfen bei der rechtssicheren Formulierung und beraten zu Widerrufsmöglichkeiten und deren Grenzen. Wir zeigen Ihnen Modelle zur Gestaltung freiwilliger Abfindungsprogramme, prüfen steuerliche und sozialrechtliche Aspekte und unterstützen bei der Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
Einigungsstelle
Lassen Sie das Einigungsstellenverfahren durch uns vorbereiten und begleiten, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben. Wir unterstützen bei der Verhandlungsführung, erstellen Anträge und kontrollieren eine rechtskonforme Durchführung des Verfahrens und die Rechtmäßigkeit des Einigungsstellenspruchs.
Mitbestimmungsrecht
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten bei wirtschaftlichen Angelegenheiten oder personellen Einzelmaßnahmen. Bei einer Verweigerung der Zustimmung bieten wir Ihnen eine rechtliche Absicherung und vertreten Sie bei Streitigkeiten vor Schlichtungsstellen und Arbeitsgerichten.
Informationsanspruch
Der Betriebsrat hat einen Informationsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Wir prüfen die Vollständigkeit und helfen bei Informationsdefiziten durch den Arbeitgeber durch Formulierung des Auskunftsverlangens. Auch bei der Durchsetzung der Informationsrechte vor Gericht stehen wir Ihnen zur Seite.
Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit
Überstunden und Mehrarbeit, Gleitzeit und Kernarbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten, das alles sollte geregelt sein und den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben beraten wir Sie gerne.
Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit
Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeits- und Bereitschaftszeiten geregelt werden. Dabei sind tarifliche Reglungen und eventuell auch das Beamtenrecht zu berücksichtigen. Gerne beraten wir Sie zu der Gestaltung der Dienstvereinbarung oder unterstützen Sie bei Verhandlungen mit der Dienststellenleitung.
Seminare für Betriebsräte
Lernen Sie in unseren Seminaren die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes kennen, oder vertiefen Sie Ihre Kenntnisse bei der Konfliktlösung und Verhandlungsführung. Auch über die aktuelle Rechtsprechung zu Datenschutz, Arbeitszeitrecht und Kündigungsschutz wird informiert.
Seminare für Personalräte
Personalräte lernen bei unseren Seminaren die Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung im Personalvertretungsrecht kennen. Die Seminare umfassen sowohl beamtenrechtliche Besonderheiten, als auch Strategien und Techniken für die Verhandlung.