Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 13.09.2022 alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, u. a. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat hierzu einen Referentenentwurf mit „praxistauglichen Lösungen“ vorgelegt. Wir haben eine lesbare Fassung des Entwurfes mit dem Bearbeitungsstand 27.03.2023, 16.12 Uhr erstellt.

ArbZG Entwurf Stand 2023-03-25

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Michael D. Wirlitsch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel) Lehrbeauftragter an der Universität Konstanz, Arbeitsrecht für Geisteswissenschaftler; Mitkommentator des Landespersonalvertretungsrecht für Baden Württemberg, 3. Auflage 2016