Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 13.09.2022 alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, u. a. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat hierzu einen Referentenentwurf mit „praxistauglichen Lösungen“ vorgelegt. Wir haben eine lesbare Fassung des Entwurfes mit dem Bearbeitungsstand 27.03.2023, 16.12 Uhr erstellt.
Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- Beitrags-Autor:kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de
- Beitrag veröffentlicht:28. April 2023
- Beitrags-Kategorie:Veröffentlichungen
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kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de
Michael D. Wirlitsch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)
Lehrbeauftragter an der Universität Konstanz, Arbeitsrecht für Geisteswissenschaftler;
Mitkommentator des Landespersonalvertretungsrecht für Baden Württemberg, 3. Auflage 2016