Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Schulungsseminar für arbeitsrechtlich Interessierte

 

 

 

 

 

„Teilzeit- und Befristungsrecht“

1-tägige Veranstaltung am

31.07.2015

in

Konstanz am Bodensee


 

Was und Wo:                    Tagesseminar „Teilzeit- und Befristungsrecht“

                                               in Konstanz am Bodensee

Wann:                                  31.07.2015

 

Kosten:                                EUR 369,00 zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

(für Seminar, Skript, Pausenverpflegung, Tagungsgetränke, Mittagessen, Arbeitsgesetz)

Angebot freibleibend.

 

  • 37 Abs. 6 BetrVG

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit (bzw. die entsprechenden Vorschriften aus dem Personalvertretungsrecht) erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83). Ein Beschluss des Betriebsratsgremiums ist erforderlich.

 

 

Referent:

RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht ,

M.A.E.S. (Universität Basel), Lehrbeauftragter für Arbeits- und Gesellschaftsrecht

oder ein anderer Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei

WIRLITSCH w KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

Weitere Informationen und Anmeldung:

Frau Daniela Dodenhoff unter Tel. 07531/13 16-0

 

Bruder-Klaus-Str. 54 – 78467 Konstanz Tel. 07531/13 16-0 – Telefax 07531/13 16-16
Internet: www.wirlitsch-arbeitsrecht.de

E-Mail: kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de

 

Schulungsthemen

 

  1. Grundlagen

 

  • Normalarbeitsverhältnis versus besondere Beschäftigungsformen

 

  1. Teilzeitarbeitsverhältnisse

 

  1. Überblick TzBfG

 

  1. Sonderformen im TzBfG
  • Abrufarbeit
  • Ein-Tages-Arbeitsverhältnis (Rettungssanitäter im Nebenerwerb BAG 16.05.2012)

 

  1. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
  2. a) § 8 TzBfG
  3. b) § 81 V 3 SGB IX Teilzeitanspruch für Schwerbehinderte Menschen
  4. c) § 3 PflegZG
  5. d) § 15 V-VIII BEEG (Elternteilzeit)
  6. e) Familienpflegezeitgesetz

 

  1. Befristung
  2. a) Begriff §§ 14-21 TzBfG
  • kalendermäßige Befristung
  • zweckbefristete Arbeitsverträge

 

  1. b) Zulässigkeit der Befristung
  • Schriftform
  • mit Sachgrund § 14 Abs. 1 TzBfG
  • ohne Sachgrund § 14 Abs. 2 TzBfG
  • Kettenbefristung
  • EuGH Kücuk (EuGH DB 2012, 290)
  • BAG NZA 2012, 1351

 

  1. c) Altersgrenzen
  2. d) Sonstiges
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • pro rata temporis – Grundsatz § 4 I S. 2 TzBfG
  • Wiedereingliederungsvertrag nach § 74 SGB V/§ 28 SGB IX
  • Probearbeitsverhältnis mit Befristung
  • Teilzeit mit geringfügiger Beschäftigung (Minijob)

 

III. Handlungsmöglichkeiten von Interessensvertretungen und Schwerbehindertenvertreter im Rahmen des TzBfG

 

  • Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

 

  1. TzBfG und Tarifvertrag

 

  1. Rechtliche Durchsetzung

 

  • Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung und Weiterbeschäftigung
  • Klage auf Zustimmung der Arbeitszeit
  • Einstweilige Verfügung

 

  1. Diskriminierungsschutz

 

  • 4 TzBfG

 

VII. Aktuelle Rspr. insb. Bundesarbeitsgericht u. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

 

 

Geplanter Tagesablauf

Schulung:                09:00 Uhr bis 10:30 Uhr

Pause:                      10:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Schulung:                11:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Pause/Mittag:       12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Schulung:                13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Pause:                       15:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Schulung:               15:30 Uhr bis 17:00 Uhr

 

 

 

Es würde mich freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie sich für die Schulung anmelden würden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Daniela Dodenhoff oder der Unterzeichner jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael D. Wirlitsch

Rechtsanwalt / M.A.E.S. (Univ. Basel)

Fachanwalt für Arbeitsrecht

kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de

Michael D. Wirlitsch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel) Lehrbeauftragter an der Universität Konstanz, Arbeitsrecht für Geisteswissenschaftler; Mitkommentator des Landespersonalvertretungsrecht für Baden Württemberg, 3. Auflage 2016