Wochenendeinsätze: Mitbestimmung gilt auch bei Freiwilligkeit

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat klargestellt: Schickt eine Dienststelle Beschäftigte regelmäßig zu Veranstaltungen außerhalb des tariflichen Arbeitszeitrahmens, steht dem Personalrat ein Mitbestimmungsrecht zu – unabhängig davon, ob die Teilnahme freiwillig erfolgt. „Mehr als 200 Einsätze bei über 60 Veranstaltungen in knapp vier Jahren können nicht als arbeitszeitbezogene Einzelfallregelungen qualifiziert werden.“ (OVG NRW, 2025) Hintergrund des Verfahrens […]