Die E-Mail des Betriebsrates reicht, um die Einstellung eines Mitarbeiters zu verweigern

Mitbestimmung bei Umgruppierung – Zustimmungsverweigerung in Textform gem. § 99 III S.1 BetrVG Reicht eine E-Mail aus, um die Einstellung eines Mitarbeiters durch den Betriebsrat zu verweigern? In der betriebsrätlichen Praxis kommt es doch immer wieder vor, so RA Michael Wirlitsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dass der Betriebsratsvorsitzende die Verweigerung der Zustimmung zur Umgruppierung eines Mitarbeiters durch […]