Die E-Mail des Betriebsrates reicht, um die Einstellung eines Mitarbeiters zu verweigern
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Zustimmungsverweigerung in Textform gem. § 99 III S.1 BetrVG Reicht eine E-Mail aus, um die Einstellung eines Mitarbeiters durch den Betriebsrat zu verweigern? In der betriebsrätlichen Praxis…