Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld: Das neue Rechtsinstitut im SGB V und seine Folgen für Arbeitgeber

Mit dem neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet sich der Gesetzgeber vom bewährten Alles-oder-Nichts-Prinzip im Krankheitsfall. Erstmals wird eine gesetzliche Grundlage für die sogenannte Teilarbeitsunfähigkeit (§ 44c SGB V) sowie ein begleitendes Teilkrankengeld (§ 44d SGB V) eingeführt. Die Reform soll den Übergang zwischen einer schweren Erkrankung und der vollen Rückkehr in den Job flexibler gestalten – stellt […]