Sieben auf einen Streich – Sieben Märchen aus dem Arbeitsrecht

1. Märchen - Drei Abmahnungen- eine Kündigung. Es gibt weder eine Mindest- noch eine Höchstzahl an Abmahnungen, bevor man kündigen darf. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber wegen eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche…

WeiterlesenSieben auf einen Streich – Sieben Märchen aus dem Arbeitsrecht