Eine Kündigung will gut vorbereitet sein
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehört zu den schwierigsten Entscheidungen im Personalmanagement. Gleichzeitig birgt sie erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Bereits kleine Fehler im Kündigungsverfahren können dazu führen, dass eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand hat. Die Folgen sind häufig langwierige Kündigungsschutzverfahren, hohe Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
In unserer arbeitsrechtlichen Beratung erleben wir regelmäßig, dass Kündigungen nicht an einem fehlenden Kündigungsgrund scheitern, sondern an vermeidbaren Fehlern bei der Vorbereitung oder Durchführung.
Nachfolgend stellen wir die zehn häufigsten Fehler vor, die Arbeitgeber vermeiden sollten.
1. Kündigungen ohne ausreichende Vorbereitung
Eine Kündigung sollte niemals spontan ausgesprochen werden. Vor jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist sorgfältig zu prüfen,
- welcher Kündigungsgrund vorliegt,
- welche Nachweise vorhanden sind,
- ob besondere Schutzvorschriften gelten,
- welche Fristen einzuhalten sind und
- ob Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats bestehen.
Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert das Risiko späterer Rechtsstreitigkeiten erheblich.
2. Formvorschriften werden nicht eingehalten
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unterliegt strengen gesetzlichen Formvorschriften.
Sie muss insbesondere
- schriftlich erfolgen,
- eigenhändig unterschrieben sein und
- dem Arbeitnehmer wirksam zugehen.
Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger-Dienst ist unwirksam. Auch Fehler bei der Unterschrift oder der Zustellung können dazu führen, dass die Kündigung keine rechtliche Wirkung entfaltet.
3. Der Kündigungsgrund wird falsch eingeschätzt
Nicht jede Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung oder dem Verhalten eines Mitarbeiters rechtfertigt eine Kündigung.
Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche Kündigungsarten in Betracht:
- verhaltensbedingte Kündigung,
- personenbedingte Kündigung,
- betriebsbedingte Kündigung oder
- außerordentliche (fristlose) Kündigung.
Jede dieser Kündigungsarten unterliegt eigenen rechtlichen Voraussetzungen. Eine unzutreffende Einordnung führt häufig dazu, dass die Kündigung vor Gericht scheitert.
4. Eine erforderliche Abmahnung fehlt
Insbesondere bei verhaltensbedingten Kündigungen ist regelmäßig zunächst eine wirksame Abmahnung erforderlich.
Die Abmahnung muss
- das konkrete Fehlverhalten beschreiben,
- den Arbeitnehmer zur zukünftigen Vertragstreue auffordern und
- arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall ankündigen.
Fehlt eine solche Abmahnung oder ist sie inhaltlich fehlerhaft, ist eine spätere Kündigung häufig unverhältnismäßig.
5. Kündigungsfristen werden falsch berechnet
Auch die Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten.
Maßgeblich können insbesondere sein:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit,
- tarifvertragliche Sonderregelungen,
- einzelvertragliche Vereinbarungen oder
- Probezeitregelungen.
Fehler bei der Fristberechnung können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
6. Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats werden übersehen
Besteht ein Betriebsrat oder Personalrat, sind dessen Beteiligungsrechte zwingend zu beachten.
Je nach Rechtsgrundlage muss das Gremium vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß beteiligt werden. Unterbleibt die Beteiligung oder erfolgt sie fehlerhaft, kann die Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam sein.
Gerade im öffentlichen Dienst gelten darüber hinaus besondere personalvertretungsrechtliche Vorschriften, die vor jeder Kündigung sorgfältig geprüft werden sollten.
7. Besonderer Kündigungsschutz wird nicht berücksichtigt
Nicht alle Beschäftigten können unter denselben Voraussetzungen gekündigt werden.
Besonderer Kündigungsschutz besteht unter anderem für
- Schwangere,
- Beschäftigte in Elternzeit,
- schwerbehinderte Menschen,
- Mitglieder des Betriebsrats oder Personalrats sowie
- weitere gesetzlich geschützte Personengruppen.
Vor Ausspruch einer Kündigung sind häufig behördliche Zustimmungen oder besondere Verfahren erforderlich.
8. Fehlende Dokumentation
Vor dem Arbeitsgericht genügt es nicht, einen Kündigungsgrund zu behaupten. Arbeitgeber müssen diesen regelmäßig auch nachweisen können.
Eine sorgfältige Dokumentation von
- Mitarbeitergesprächen,
- Pflichtverletzungen,
- Leistungsdefiziten,
- Beschwerden oder
- Abmahnungen
ist daher häufig entscheidend für den Erfolg eines Kündigungsschutzverfahrens.
9. Fehler im Kündigungsgespräch
Auch das persönliche Gespräch sollte sorgfältig vorbereitet werden.
Eine sachliche und respektvolle Kommunikation trägt nicht nur zu einer professionellen Trennungskultur bei, sondern kann auch spätere Konflikte vermeiden. Unbedachte Äußerungen oder widersprüchliche Begründungen werden im Kündigungsschutzprozess nicht selten gegen den Arbeitgeber verwendet.
10. Arbeitsrechtliche Beratung erfolgt erst nach der Klage
Viele Arbeitgeber holen erst dann rechtlichen Rat ein, wenn bereits eine Kündigungsschutzklage erhoben wurde.
Dabei lassen sich zahlreiche Risiken bereits im Vorfeld vermeiden. Eine frühzeitige arbeitsrechtliche Prüfung ermöglicht es, Kündigungen rechtssicher vorzubereiten, Fehler zu vermeiden und kostenintensive Gerichtsverfahren häufig bereits im Ansatz zu verhindern.
Fazit: Sorgfältige Vorbereitung spart Zeit, Kosten und Risiken
Eine rechtssichere Kündigung besteht aus weit mehr als einem Kündigungsschreiben. Sie setzt eine sorgfältige rechtliche Prüfung, eine vollständige Dokumentation und die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben voraus.
Insbesondere bei langjährigen Beschäftigten, Führungskräften, häufigen Fehlzeiten oder bestehenden Betriebs- oder Personalräten empfiehlt sich eine frühzeitige arbeitsrechtliche Beratung. So lassen sich unnötige Prozessrisiken vermeiden und Personalmaßnahmen rechtssicher gestalten.
Wir beraten Arbeitgeber umfassend im Kündigungsrecht
Unsere Kanzlei unterstützt Arbeitgeber bei sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir begleiten Unternehmen bereits im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung, prüfen die rechtlichen Voraussetzungen, erstellen rechtssichere Kündigungsschreiben und vertreten unsere Mandanten in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Sie planen personelle Maßnahmen oder möchten eine Kündigung rechtssicher vorbereiten? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.