Künstliche Intelligenz hat den Sprung aus dem Techniklabor in den Arbeitsalltag längst geschafft: Sprachmodelle entwerfen Verträge und E-Mails, Algorithmen sichten Bewerbungen, Systeme planen Schichten, überwachen Produktionsanlagen und werten Leistungsdaten aus. Das birgt enorme Effizienzchancen für Unternehmen, wirft jedoch zugleich erhebliche rechtliche Fragen auf, die weder Arbeitgeber noch Betriebsräte noch Beschäftigte dem Zufall überlassen sollten.

Die Perspektive der Arbeitgeberseite

Für Unternehmen verspricht KI Produktivitätsgewinne: Routineaufgaben lassen sich automatisieren, Datenmengen strukturieren und Prozesse von der Rechnungsprüfung bis zur vorausschauenden Wartung beschleunigen. Im HR-Bereich analysieren Systeme Bewerberprofile und Leistungsdaten. Doch der Einsatz ist rechtlich streng reguliert:

Zudem wird seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz in § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines externen Sachverständigen bei der Beurteilung der Einführung oder Anwendung von KI unwiderlegbar vermutet; die Betriebsparteien müssen hierüber gleichwohl vorab eine Vereinbarung über Thema, Person und voraussichtliche Kosten treffen.

Zur Vermeidung langwieriger Einzelstreitigkeiten empfiehlt sich in mitbestimmten Betrieben der frühzeitige Abschluss einer flexiblen KI-Rahmenbetriebsvereinbarung. Dabei ist stets zu beachten, dass zwingende gesetzliche Individualrechte der Beschäftigten durch Betriebsvereinbarungen weder abbedungen noch unterlaufen werden dürfen.

Die Perspektive der Beschäftigten

Für Beschäftigte bringt KI spürbare Entlastung von monotonen Routinearbeiten. Gleichzeitig wachsen die Risiken permanenter Leistungsüberwachung und algorithmischer Arbeitsverdichtung.

Unser Rat

KI im Betrieb ist rechtlich gestaltbar. Ob Sie als Arbeitgeber ein System rechtssicher implementieren wollen, als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte wahren müssen oder als Arbeitnehmer von algorithmischen Entscheidungen betroffen sind: Wir beraten und vertreten Sie an allen Schnittstellen des Arbeits- und Datenschutzrechts – von der rechtlichen Ersteinschätzung über die Verhandlung maßgeschneiderter Betriebsvereinbarungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.